128 Bit statt 32 Bit
Eine IPv6-Adresse besteht aus 128 Bit und wird üblicherweise als acht hexadezimale 16-Bit-Gruppen dargestellt. Führende Nullen und zusammenhängende Nullgruppen dürfen verkürzt werden.
RFC 4291 · RFC 5952Adresse analysieren, Prefix-Hierarchien planen und auch große IPv6-Netze beherrschbar in Subnetze zerlegen.
Nach der Analyse erscheinen hier Netz, Adresstyp, Größe und Prefix-Aufbau.
Wähle entweder ein Ziel-Prefix oder die benötigte Anzahl an Subnetzen.
Beispiel: Ein /48 kann in 65.536 einzelne /64-Netze aufgeteilt werden.
Eine IPv6-Adresse besteht aus 128 Bit und wird üblicherweise als acht hexadezimale 16-Bit-Gruppen dargestellt. Führende Nullen und zusammenhängende Nullgruppen dürfen verkürzt werden.
RFC 4291 · RFC 5952Die Schreibweise /48 oder /64 gibt an, wie viele führende Bits zum Prefix gehören. Zusätzliche Prefix-Bits können zur strukturierten Subnetzbildung genutzt werden.
Für normale IPv6-LANs ist die 64-Bit-Grenze von zentraler Bedeutung. Viele IPv6-Mechanismen und insbesondere SLAAC sind auf 64-Bit Interface-Identifier ausgerichtet. Es gibt definierte Sonderfälle, etwa /127 auf Router-Punkt-zu-Punkt-Links.
RFC 7421 · RFC 4862 · RFC 6164Ein pauschales „jede Site bekommt /48“ ist keine aktuelle IETF-Empfehlung. End-Sites sollen genügend Raum für mehrere Subnetze und langfristiges Wachstum erhalten; die konkrete Zuweisungsgröße ist eine operative Entscheidung.
BCP 157 · RFC 6177Der Planner unterscheidet unter anderem Global Unicast, Unique Local, Link-Local, Multicast, Loopback, Unspecified und den Dokumentationsbereich 2001:db8::/32.
IPv6-Adressplanung richtet sich stärker nach sauberer Hierarchie, Aggregation und zukünftigen Subnetzen als nach dem knappen Abzählen einzelner Host-Adressen aus der IPv4-Welt.
BCP 157 · RFC 6177Die Texte sind bewusst Kurzfassungen. Maßgeblich bleiben die Standards selbst. RFC 4291 definiert die IPv6-Adressierungsarchitektur und wurde mehrfach aktualisiert; RFC 5952 beschreibt die empfohlene Textdarstellung. RFC 7421 analysiert die /64-Grenze, RFC 6177 die Zuweisung an End-Sites. Sonderfälle dürfen deshalb nicht aus einer allgemeinen /64-Praxisregel ausgeschlossen werden.